Allgemeine Geschäftsbedingungen
KOOPERATIONSVEREINBARUNG – AFFILIATE
Die vorgeschlagene Kooperationsvereinbarung legt die Bedingungen und Voraussetzungen zwischen der Firma
Greekferries Club (ECOWOLRD SA) – Kounavon Str. 33, 71304 Heraklion, Kreta (“Firma”) und des jeweiligen Mitarbeiters, (“Affiliate”) fest, wie sich dieser im Online-Registrierungsformular eingetragen hat.
Vorgeschichte – Zweck
(Α) Die “Firma” verfügt über Webseiten, die sich mit der Schifffahrt, mit Schiffsreisen, kleinen Kreuzfahrten und Ticketbuchungssystemen beschäftigen, und verwaltet diese.
(Β) Die “Firma” verfügt über eine Computeranwendung, die dem “Affiliate” erlaubt, online Buchung für Schiffstickets vorzunehmen. Diese Programmanwendung kann er von jedem Ort aus verwalten, solange er Zugang zum Internet hat.
(C) Der “Affiliate” stimmt zu und benutzt die Programmanwendung, die ihm zur Verfügung gestellt wird, GRATIS, ohne Ausgaben oder Pauschalkosten und befolgt die Vorgaben, die die “Firma” für die Reservierung und Ticketausstellung setzt und erhält im Gegenzug eine Provision aus den Verkäufen.
(D) Der “Affiliate” ist sich bewusst, dass die elektronische Übermittlung des Kooperationsantrages die Akzeptanz der vorliegenden Vereinbarung bedeutet und dass seine Daten korrekt sind und dass die schriftliche Anfrage als Eidesstattliche Versicherung nach dem griechischen Gesetz 105 gilt.
Die Firma und der Affiliate vereinbaren wie folgt:
1. Verpflichtungen des Affiliate
1.1 Der Affiliate versteht und akzeptiert, dass diese Vereinbarung mit der Firma nicht exklusiv ist.
Die Firma behält sich das Recht vor, mit einem oder mehreren Affiliates in der selben geographischen Region Kooperationen einzugehen.
1.2 Der Affiliate ist bereit, keine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, die das Verhältnis der Firma mit den Buchungsanbietern (Schiffe – Fährgesellschaften) beeinflussen könnte. Der Affiliate wird mögliche Fehler oder Versäumnisse in seiner Webseite unverzüglich korrigieren.
1.3 Der Affiliate wird keine Informationen von irgendeiner Stelle der Webseite (z.B. screen scrape) oder den Webseiten der Buchungsanbieter bewerten oder extrahieren (einschließlich möglicher Kundenkommentare). Der Affiliate wird keine statische Kopie des Inhalts oder irgendeines Teils der Webseite oder der Webseiten der Buchungsanbieter für seinen eigenen Server erzeugen.
1.4 Der Affiliate wird keine Buchung durch die Webseite, durch die Links, die Firma zur Verfügung stellt oder durch die Webseiten der Buchungsanbieter vornehmen mit dem Zweck, diese weiterzuverkaufen, oder zum Nutzen Dritter. Der Affiliate akzeptiert und erkennt an, dass die restriktiven Klauseln, die Bindungen, die Verpflichtungen und die Einschränkungen in diesem Paragraph 1 wichtig sind und ordnungsgemäß und gewissenhaft vom Affiliate und den Firmen innerhalb des Affiliate Group eingehalten werden müssen.
1.5 Der Affiliate wird weder direkt noch indirekt einen Internet domain name registrieren, benutzen, kaufen, der identisch oder irreführend oder täuschend ähnlich mit dem domain name der Firma und den Handelszeichen ist, mögliche Abänderungen, Übersetzungen oder Rechtschreibfehler inbegriffen, und er stellt sicher, dass das selbe auch für die Unternehmen innerhalb der Affiliate Group gilt. Während der Dauer der vorliegenden Vereinbarung (und fortlaufend bezüglich der Handelszeichen und der Daten der Firma) muss der Affiliate unverzüglich jeder Anfrage entsprechen, die die Firma gemäß dieses Paragraphen 1 einreicht.
1.6 Die Webseite des Affiliate darf weder direkt noch indirekt mit der Webseite oder den Webseiten der Buchungsanbieter verbunden sein durch Double Serving oder eine ähnliche Methode oder durch andere Einschränkungen, wie sie in den Spamming Regulations aufgeführt sind. Der Affiliate wird weder direkt noch indirekt seine Webseite zum Affiliate einer Third Party Platform machen oder ihren Inhalt auf einer solchen veröffentlichen mit dem Vorsatz oder Zweck, Redakteure, Spiders, Crawlers oder Meta-Suchmaschinen (einschließlich ähnlicher Tools oder Maschinen) zu täuschen, zu betrügen oder zu belügen, um der Webseite des Affiliate ein höheres Ranking zu geben oder sie erscheinen zu lassen, wenn es ihr sonst nicht möglich wäre, oder ein höheres Ranking zu erhalten, ohne Cloaking oder eine ähnliche Methode zu benutzen.
1.7 Der Affiliate stimmt zu und bestätigt, dass die Firma das Recht hat, sich von ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung zurückzuziehen oder die Vereinbarung umgehend aufzulösen, wenn die Einhaltung oder Umsetzung irgendeiner Anfrage der Gesellschaft aussteht oder wenn der Affiliate die Anfrage der Firma nicht umgehend akzeptiert.
1.8 Der Affiliate übernimmt die Verpflichtung sicherzustellen, dass seine Webseite weder direkte noch indirekte Verbindungen zu Webseiten hat, welche:
- Gewalt, Rassismus oder Extremismus verherrlichen oder verleumderischen Charakter haben
- Pornographische, erotische religiöse oder politische Inhalte haben oder
- Der Firma, ihrer Kundschaft oder ihrem Image, oder dem Ruf oder dem Image der Buchungsanbieter Schaden zufügen können
2. Verpflichtungen der “Firma”
2.1 Die Firma stellt dem Affiliate durch das Kontrollpanel Promotion-Tools für seine Webseiten zur Verfügung, die es ihm erlauben werden, Links, Qualifiying Leads zu kreieren. Der Affiliate kann nach Genehmigung der Firma optische Änderungen am Inhalt der Promotion vornehmen.
2.2 Die Firma stellt dem Affiliate durch das Kontrollpanel sämtliche technische Unterstützung zur Verfügung, die für die Erlangung seiner Zielsetzungen notwendig sind.
2.3 Die Firma stellt dem Affiliate durch das Kontrollpanel alle erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung, um alle notwendigen Informationen für die Finanzkontrolle und den Verlauf der Verkäufe durch seine Webseiten abzurufen.
2.4 Die Firma stellt dem Affiliate durch das Kontrollpanel Ratschläge, Ankündigungen, statistische Werte zur Verfügung, die ihn bei der besseren Organisation und Promotion seiner Webseite unterstützen werden.
3. Bedingungen, Berichte und Zahlungen
3.1 Die Provision, zu der der Affiliate berechtigt ist, wird auf den reinen Ticketpreis berechnen, d.h., gesetzliche Steuern und Gebühren, Treibstoffzuschläge, Bankgebühren usw. werden vorher abgezogen.
3.2 Die Provisionszahlungen erfolgen auf monatlicher Basis. Die Firma wird alle fälligen Provisionen eines Monats zwischen dem 25. und dem 30. Tag des folgenden Monats auszahlen. D.h., die Zahlung der Provisionen, zu denen der Affiliate für den Monat Februar berechtigt ist, werden zwischen dem 25. und dem 30. Tag des Monats März ausgezahlt.
3.3 Eine Provisionszahlung erfolgt nach Erreichen der Mindestprovisionssumme von €200. Sollte dieser Betrag nicht erreicht worden sein, wird die Provision in den jeweils folgenden Monat übernommen, bis der Mindestprovisionsbetrag von €200 erreicht ist und die Zahlung zum folgenden Abrechnungszeitpunkt erfolgen kann. Wenn z.B. die Provision für den Monat Januar €150 beträgt, wird sie ausgezahlt, nachdem die Provision für den Februar hinzugekommen ist und die Mindestprovisionssumme von €200 erreicht wurde.
3.4 Die Firma wird Zahlung in der Form durchführen, die der Affiliate im Kontrollpanel festgelegt hat.
Die Firma wird keine Verantwortung für möglicherweise zu zahlende Bankgebühren übernehmen, die dem Affiliate vom Finanzinstitut auferlegt werden.
3.5 Die Auszahlung der Provision erfolgt durch Banktransaktion und es gelten die folgenden Punkte, wobei die Gebühren für die Nutzung der Banktransaktion die Firma belasten.
3.6 Der Affiliate ist für die Steuern verantwortlich, die aus seinem Gewinn erwachsen. Die Firma zahlt keine Entschädigung für die Steuern des Affiliate. Sollte irgendeine Form von Quellensteuer für den Affiliate anfallen, wird die Firma:
- die der Zahlung entsprechenden Steuer einbehalten und
- die Steuern entsprechend der gültigen Gesetze an die zuständigen Ämter abführen.
3.7 Die Fährtickets betreffend, beträgt die Grundprovision des Affiliate 4% vom reinen Ticketpreis (d.h. nach Abzug von Gebühren, Treibstoffzuschläge) Dieser Prozentsatz erhöht sich entsprechend der Umsätze gemäß der Tabelle „Provisionstabelle der Greekferries Club SA“ und kann bis 10% erreichen. Für die kleinen Tageskreuzfahrten weicht die Provision hiervon ab, da dies von der Verkaufspolitik der Fährgesellschaften abhängt und der Saison abhängt, und sie schwankt zwischen 15 und 30%. – Detaillierte Angaben finden Sie in Ihrem „Konto“.